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   VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21   

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VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21 (https://dejure.org/2022,6630)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.02.2022 - 4 K 1608/21 (https://dejure.org/2022,6630)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 4 K 1608/21 (https://dejure.org/2022,6630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 4 S 2 SGB 8, § 27 Abs 1 SGB 8, § 30 SGB 8, § 35a Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8
    Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung; Vorrangverhältnis von SGB 9 zu SGB 8 § 10 Abs 4 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hilfe zur Erziehung; Erziehungsbeistandschaft; Eingliederungshilfe; Mehrfachbehinderung; Leistungskonkurrenz; Vermögenseinsatz; Anspruchsausschluss

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Die Hilfe zur Erziehung ist eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe und steht deswegen nach § 27 SGB VIII dem Personensorgeberechtigten und (nicht dem Kind bzw. dem Jugendlichen selbst) zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.09.2011 - 12 A 1596/10 -, juris Rn. 18, 23).

    Die Schaffung des neuen Leistungstatbestandes der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in § 35a SGB VIII wollte dem Umstand Rechnung tragen, dass der Teilhabebeeinträchtigung eines seelisch behinderten Kindes oder Jugendlichen nicht in jedem Fall ein erzieherisches Defizit zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11

    Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Für den Vorrang des SGB IX ist nicht einmal erforderlich, dass die körperliche und/oder geistige Behinderung für den Hilfebedarf - im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel - mitursächlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2012 - 5 C 3/11 -, juris Rn. 29 ff.).

    In diesem Fall sind - im Interesse des Hilfeempfängers, der hierdurch keinen Nachteil erleiden soll - beide Hilfeträger leistungsverpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2012 - 5 C 3.11 -, juris Rn. 30 f.).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Dem entspricht verfahrensrechtlich, dass sich die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers i.S.d. § 6 SGB IX gegenüber dem Antragsteller eines Rehabilitationsantrags i.S.d. § 14 SGB IX auf alle Rechtsgrundlagen erstreckt, die in der jeweiligen Bedarfssituation in Betracht kommen; es muss auch geleistet werden, wenn die Behörde für die beantragte Leistung gar nicht Rehabilitationsträger i.S.d. § 6 SGB IX ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 27; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R -, juris Rn. 24; Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 9 S 2633/03

    Hilfe zur Erziehung nur bei objektivem Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Das Erfordernis eines Erziehungsdefizits folgt neben dem Wortlaut auch daraus, dass der Gesetzgeber die bis dahin in § 27 Abs. 4 SGB VIII angesiedelte und als Anspruch der Personensorgeberechtigten ausgestaltete Eingliederungshilfe zum 01.04.1993 ((BGBl. I, 237 ff.) von der Hilfe zur Erziehung gelöst und mittels des neuen § 35a SGB VIII als eigenen Anspruch des seelisch behinderten Kindes bzw. Jugendlichen geregelt hat (vgl. - mit Nachweisen aus der Gesetzesbegründung - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2005 - 9 S 2633/03 -, juris Rn. 22 f.).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Den Antrag vom 21.09.2020 hat der Beklagte zurecht - nach dem Meistbegünstigungsprinzip (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R -, juris Rn. 29 m.w.N.) auch als Antrag des Klägers zu 3 auf Bewilligung von Eingliederungshilfe ausgelegt, aber hierüber nur auf Grundlage des SGB IX entschieden.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Dem entspricht verfahrensrechtlich, dass sich die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers i.S.d. § 6 SGB IX gegenüber dem Antragsteller eines Rehabilitationsantrags i.S.d. § 14 SGB IX auf alle Rechtsgrundlagen erstreckt, die in der jeweiligen Bedarfssituation in Betracht kommen; es muss auch geleistet werden, wenn die Behörde für die beantragte Leistung gar nicht Rehabilitationsträger i.S.d. § 6 SGB IX ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 27; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R -, juris Rn. 24; Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R -, juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Der Nachrang des Trägers der Jugendhilfe nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII wird allein über eine Kostenerstattung zwischen den verschiedenen Rehabilitationsträgern hergestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 6/11 -, juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 20 SO 545/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Die bestehende tiefgreifende Entwicklungsstörung des Klägers zu 3 im Sinne eines frühkindlichen Autismus (ICD-10 F 84.0) stellt eine seelische Behinderung dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; LSG Bayern, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38), die zu einer Teilhabebeeinträchtigung führt.
  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Die bestehende tiefgreifende Entwicklungsstörung des Klägers zu 3 im Sinne eines frühkindlichen Autismus (ICD-10 F 84.0) stellt eine seelische Behinderung dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; LSG Bayern, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38), die zu einer Teilhabebeeinträchtigung führt.
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
    Dem entspricht verfahrensrechtlich, dass sich die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers i.S.d. § 6 SGB IX gegenüber dem Antragsteller eines Rehabilitationsantrags i.S.d. § 14 SGB IX auf alle Rechtsgrundlagen erstreckt, die in der jeweiligen Bedarfssituation in Betracht kommen; es muss auch geleistet werden, wenn die Behörde für die beantragte Leistung gar nicht Rehabilitationsträger i.S.d. § 6 SGB IX ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 27; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R -, juris Rn. 24; Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 12 A 1596/10

    Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Form der Übernahme der

  • VG Hamburg, 21.09.2022 - 13 E 3534/22

    Erfolgreicher Eilantrag von bei den Großeltern lebenden Kindern auf Gewährung von

    Ein Vorrang könnte allenfalls bestehen, soweit Leistungen nach dem SGB XII tatsächlich bezogen werden (so zum Vorrang des SGB IX nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII: VG Freiburg, Urt. v. 10.2.2022, 4 K 1608/21, juris Rn. 37 ff.).
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